Hybride Eigentümerversammlungen sind möglich

Eigentümerversammlungen in Präsenz sind wieder möglich. Wer dennoch aus Angst vor einer Ansteckung nicht teilnehmen möchte oder anderweitig verhindert ist, kann nach vorherigem Beschluss eine Versammlung online verfolgen.

Seit 1. Dezember 2020 gilt, dass nicht alle Teilnehmer einer Eigentümerversammlung sich zwingend in einem geschlossenen Raum treffen müssen Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sind nun auch Hybrid-Veranstaltungen möglich und die Beschlussfähigkeit ist trotzdem gewährleistet. Paragraf 23 Absatz 1 besagt: „Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.“

Allerdings sind reine Online-Versammlung weiterhin nicht zulässig. Laut dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland hat bereits jede sechste Immobilien­verwaltung eine Eigentümer­versammlung im Hybrid-Format abgehalten.

 Eine weitere Erleichterung ist der Umstand, dass für die Einberufung einer Eigentümerversammlung und auch Umlaufbeschlüsse inzwischen die Textform ausreicht und keine Schriftform mehr zwingend notwendig ist. Die Einladung muss also nicht mehr per Brief an die Eigentümer verschickt werden, sondern eine E-Mail ist ausreichend. Auch die Frist wurde von zwei auf drei Wochen geändert. Wichtig ist, dass der Einladung eine Tagesordnung beigelegt ist, ansonsten können hinterher die Beschlüsse angefochten werden.

Wer weder vor Ort noch online an der Versammlung teilnehmen kann, der kann einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, welche dann in Vertretung die Interessen vertritt.

TIPP:

Lesen Sie die aktuellen Bestimmungen genau durch, wenn Sie eine Hybrid-Eigentümerversammlung planen und fragen Sie die Eigentümer, die nicht an einer Präsenzversammlung teilnehmen wollen, im Vorfeld, ob Sie mit Online-Tools wie Zoom, Microsoft Teams oder Google Meet vertraut sind.

Weitere Ratgeber